Grundinformationen über Einlagenversicherung

Wer ist versichert?

Versichert sind die Einlagen von natürlichen und juristischen Personen (mit Ausnahme der unten angeführten).

Was ist versichert

  • Einlagen auf Girokonten
  • Einlagen auf Sparkonten
  • Einlagen auf Terminkonten
  • Einlagen auf Einlagekonten und Sparbüchern, u. a.

Versichert sind sowohl Einlagen in Tschechischen Kronen, als auch in Fremdwährungen.

Was ist nicht versichert

  • Wechsel und weitere Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Anteilsscheine)
  • Bankeinlagen (Einlagen zwischen Banken), Einlagen von Spar- und Kreditgenossenschaften, Wertpapierhändlern, Finanzinstitutionen (z. B. Investmentgesellschaften, Pensionsgesellschaften), Versicherungen, Rück- und Krankenversicherungen. Die Einlagenversicherung bezieht sich demnach nicht auf Rentenversicherungen, ergänzende Rentenversicherungen, Lebens- und Kapitalversicherungen.
  • Staatseinlagen
  • Nachrangkapital (Einlagen, welche die versicherte Institution zum Teil in ihr Kapital einbeziehen kann)
  • Vorbezahlte Kreditkarten, die nicht mit einem Konto verbunden sind und die in Form von elektronischem Geld herausgegeben wurden (z. B. my paysafecard u. ä.)
  • Einlagenverbindlichkeiten, die aus einer Straftat resultieren, sofern diese nicht zum Vorteil der Opfer dieser Straftat genutzt wurde
  • Mitgliedseinlagen von Mitgliedern von Kreditgenossenschaften (d. h. Grundeinlagen von Mitgliedern und weitere Mitgliedseinlagen laut § 4b des Spar- und Kreditgenossenschaftsgesetzes Nr. 87/1995 Slg., in der Fassung späterer Vorschriften)
  • Einlagen einer Gebietskörperschaft, deren jährliche Steuereinnahmen EUR 500 000 übersteigen

Wie viel ist versichert

  • 100 % der Einlage, jedoch maximal bis zu EUR 100.000 pro Kunde pro Institution, sind versichert.

Wo wird versichert

  • Beim Garantiesystem sind Einlagen versichert, die bei Banken, Bausparkassen und Kreditgenossenschaften mit Sitz in der Tschechischen Republik und bei Filialen der Banken, die den Sitz in einem nicht EU Land haben, geführt werden.
  • Wenn es sich um Einlagen handelt, die bei Filialen von ausländischen Banken mit Sitz in einem EU-Land geführt werden und die auf dem tschechischen Markt tätig sind (z. B. mBank, ING Bank), dann sind diese laut Gesetzgebung jenes Landes versichert, in dem sich die Mutterbank befindet. Wenn es zur Insolvenz einer solchen Bank kommen sollte, dann wird die Auszahlung (Entschädigung) der Kundeneinlagen dieser Bank auf dem Gebiet der Tschechischen Republik vom Garantiesystem sichergestellt. Dies geschieht auf Basis der Anweisungen des Einlagenversicherungssystems jenes Landes, in dem die betreffende Bank ihren Sitz hat. Das Garantiesystem stellt auch Informationen zur Verfügung und nimmt schriftliche Anträge im Namen des ausländischen Einlagenversicherungssystems an.

Wie entsteht die Versicherung?

Eine Einlage bei einer Bank, Bausparkasse oder Kreditgenossenschaft ist automatisch versichert. Es ist somit nicht notwendig eine Versicherung zu beantragen oder irgendwelche Anträge auszufüllen. Die Versicherungskosten werden von der betreffenden Finanzinstitution in Form eines regelmäßigen Jahresbeitrags bezahlt.