Vorgehensweise bei Insolvenz einer Bank, Kreditgenossenschaft oder einer Bausparkasse

Tag 0 (=Entscheidungstag, Tag der Feststellung des Insolvenzfalls)

  • Bekanntgabe der Tschechischen Nationalbank, dass die Finanzinstitution nicht in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen oder die Bekanntgabe des Gerichtsurteils über die Insolvenz der Finanzinstitution.
  • Das Garantiesystem gibt eine Meldung heraus, mittels welcher es die Einleger informiert und mit der Vorbereitung der Einlegerentschädigung beginnt.

Tag 1-3

  • Die insolvente Institution bereitet, in Zusammenarbeit mit dem Garantiesystem, die Unterlagen für die Einlegerentschädigung vor.

Tag 4-6

  • Das Garantiesystem kontrolliert die übergebenen Unterlagen und übergibt diese der auszahlenden Bank.
  • Das Garantiesystem informiert die Einleger über den Ort, die Art und das Datum des Beginns der Einlegerentschädigung.

Tag 7 – Beginn der Einlegerentschädigung

  • Der Einleger kann in der auszahlenden Bank seine Einlagen abholen.

Die Auszahlung der Einlagen erfolgt über 3 Jahre ab dem Tag des Entschädigungsbeginns (d. h. dass der Einleger seinen Entschädigungsbetrag jederzeit ab dem Datum, an dem mit der Einlegerentschädigung begonnen wurde, bis zum Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist abholen kann).

Was muss ich machen, damit ich meine Einlagenentschädigung abholen kann?

  • Für das Abholen der Einlagenentschädigung genügt es, zu einer ausgewählten Filiale der auszahlenden Bank zu gehen und den Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Dies gilt für natürliche Personen.
  • Unternehmer müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerberegister vorlegen.
  • Für die Auszahlung von Einlagen juristischer Personen muss ein Auszug aus dem Handelsregister /einer anderen Evidenz vorgelegt werden.