Vorgehensweise bei Insolvenz einer Bank, Kreditgenossenschaft oder einer Bausparkasse
Tag 0 (=Entscheidungstag, Tag der Feststellung des Insolvenzfalls)
- Bekanntgabe der Tschechischen Nationalbank, dass die Finanzinstitution nicht in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen oder die Bekanntgabe des Gerichtsurteils über die Insolvenz der Finanzinstitution.
- Das Garantiesystem gibt eine Meldung heraus, mittels welcher es die Einleger informiert und mit der Vorbereitung der Einlegerentschädigung beginnt.
Tag 1-3
- Die insolvente Institution bereitet, in Zusammenarbeit mit dem Garantiesystem, die Unterlagen für die Einlegerentschädigung vor.
Tag 4-6
- Das Garantiesystem kontrolliert die übergebenen Unterlagen und übergibt diese der auszahlenden Bank.
- Das Garantiesystem informiert die Einleger über den Ort, die Art und das Datum des Beginns der Einlegerentschädigung.
Tag 7 – Beginn der Einlegerentschädigung
- Der Einleger kann in der auszahlenden Bank seine Einlagen abholen.
Die Auszahlung der Einlagen erfolgt über 3 Jahre ab dem Tag des Entschädigungsbeginns (d. h. dass der Einleger seinen Entschädigungsbetrag jederzeit ab dem Datum, an dem mit der Einlegerentschädigung begonnen wurde, bis zum Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist abholen kann).
Was muss ich machen, damit ich meine Einlagenentschädigung abholen kann?
- Für das Abholen der Einlagenentschädigung genügt es, zu einer ausgewählten Filiale der auszahlenden Bank zu gehen und den Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Dies gilt für natürliche Personen.
- Unternehmer müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerberegister vorlegen.
- Für die Auszahlung von Einlagen juristischer Personen muss ein Auszug aus dem Handelsregister /einer anderen Evidenz vorgelegt werden.